
Testamentsberatung
Regeln Sie Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen und vermeiden Sie Streit.
Warum ein Testament?
Ein Testament ist Ihr persönliches Vermächtnis. Es stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie Sie es wünschen - und nicht nach der gesetzlichen Erbfolge, die oft nicht den individuellen Familienverhältnissen entspricht.
Erschreckend: 46% aller Testamente enthalten Formfehler und sind damit ganz oder teilweise unwirksam. Eine professionelle Beratung verhindert solche kostspieligen Fehler.
Wann ist ein Testament besonders wichtig?
Unverheiratete Paare
Ohne Testament erbt Ihr Partner nichts. Nur die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft begründet ein gesetzliches Erbrecht.
Patchwork-Familien
Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nur leibliche und adoptierte Kinder. Stiefkinder gehen leer aus, wenn sie nicht testamentarisch bedacht werden.
Immobilienbesitzer
Ohne klare Regelung kann es zu Streit um das Elternhaus kommen. Ein Testament verhindert ungewollte Erbengemeinschaften.
Unternehmer
Die Unternehmensnachfolge muss sorgfältig geplant werden, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern.
Absicherung des Partners
Der überlebende Ehepartner erbt nicht automatisch alles. Ohne Testament können Kinder ihren Pflichtteil fordern.
Testamentsformen im Überblick
Eigenhändiges Testament
- Vollständig handschriftlich verfasst
- Ort, Datum und Unterschrift erforderlich
- Keine Zeugen oder Notar nötig
- Kostenlos, aber erhöhtes Risiko für Formfehler
Notarielles Testament
- Beurkundung durch einen Notar
- Rechtlich sicher, da Notar berät
- Kostenpflichtig (nach Vermögenswert)
- Amtliche Verwahrung garantiert
Berliner Testament
- Gemeinsames Testament von Eheleuten
- Gegenseitige Erbeinsetzung
- Bindungswirkung nach dem Tod des ersten Partners
- Sorgfältige Gestaltung erforderlich
Was ich für Sie tue
Als Vorsorgeexpertin unterstütze ich Sie bei der Planung und Formulierung Ihres Testaments:
- Analyse Ihrer Situation: Familie, Vermögen, besondere Wünsche
- Erklärung der Möglichkeiten: Erbfolge, Pflichtteil, Vermächtnisse
- Unterstützung bei der Formulierung: Rechtssichere und klare Sprache
- Koordination mit Notar: Falls notarielle Beurkundung gewünscht
- Steuerliche Hinweise: Grundlegende Informationen zu Freibeträgen
Hinweis: Für komplexe Fälle oder eine umfassende steuerliche Beratung vermittle ich Sie an spezialisierte Fachanwälte oder Steuerberater aus meinem Netzwerk.
So läuft die Beratung ab
In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Testamentsberatung
Situationsanalyse
Wir erfassen Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen und Ihre persönlichen Wünsche.
Rechtliche Aufklärung
Ich erkläre Ihnen die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrechte und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten.
Entwurf erstellen
Gemeinsam entwickeln wir einen Testamentsentwurf, der Ihre Wünsche rechtssicher umsetzt.
Fertigstellung
Sie erhalten Ihr Testament zur eigenhändigen Abschrift oder ich koordiniere die notarielle Beurkundung.
Ihre Vorteile
Warum sich professionelle Beratung lohnt
Vermögen nach Ihrem Willen verteilen
Nicht die gesetzliche Erbfolge, sondern Ihre Wünsche bestimmen, wer was erbt.
Erbstreitigkeiten vermeiden
Klare Regelungen verhindern Konflikte zwischen Ihren Hinterbliebenen.
Partner absichern
Stellen Sie sicher, dass Ihr Partner angemessen versorgt ist.
Sonderwünsche berücksichtigen
Vermächtnisse für bestimmte Personen, Vereine oder wohltätige Zwecke.
Formfehler vermeiden
Professionelle Beratung verhindert unwirksame Testamente.
Steuerlich optimieren
Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten werden berücksichtigt.
Für wen ist das geeignet?
Für Immobilienbesitzer, Familien und alle mit Vermögenswerten
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Ihre Fragen zur Testamentsberatung
Muss ein Testament zum Notar?
Nein, ein eigenhändiges (handschriftliches) Testament ist rechtswirksam. Ein notarielles Testament bietet jedoch mehr Rechtssicherheit und wird automatisch beim Amtsgericht verwahrt.
Können Eheleute ein gemeinsames Testament errichten?
Ja, Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten, z.B. das "Berliner Testament". Wichtig: Nach dem Tod eines Partners ist das Testament für den Überlebenden in der Regel bindend.
Kann ich meine Kinder enterben?
Sie können Ihre Kinder im Testament übergehen, aber nicht vollständig vom Erbe ausschließen. Kindern steht grundsätzlich der Pflichtteil zu - das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Was kostet ein Testament?
Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos. Ein notarielles Testament kostet je nach Vermögenswert. Die Beratung zu Ihrem Testament besprechen wir transparent im Erstgespräch.
Kann ich mein Testament ändern?
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie testierfähig sind. Bei gemeinschaftlichen Testamenten gelten besondere Regeln nach dem Tod eines Partners.
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