
Nachlasspflege
Professionelle Abwicklung und Verwaltung von Nachlässen.
Was ist Nachlasspflege?
Nachlasspflege ist eine vom Nachlassgericht angeordnete Maßnahme zur Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses. Sie kommt zum Einsatz, wenn:
- Die Erben unbekannt sind
- Die Erben noch nicht ermittelt wurden
- Ein Erbe die Erbschaft noch nicht angenommen hat
- Erben unbekannt verzogen sind
- Besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind
Als vom Gericht bestellte Nachlasspflegerin handle ich im Interesse des Nachlasses und der (künftigen) Erben - nicht im Auftrag einzelner Personen.
Meine Aufgaben als Nachlasspflegerin
Nachlasssicherung
- Sicherung der Wohnung und des Hausrats
- Bestandsaufnahme des Vermögens
- Kündigung laufender Verträge
- Sicherung von Bankkonten und Wertgegenständen
Erbenermittlung
- Recherche in Standesämtern und Archiven
- Zusammenarbeit mit Erbenermittlern
- Kontaktaufnahme mit möglichen Erben
- Klärung von Erbfolgen
Nachlassverwaltung
- Verwaltung von Immobilien
- Regelung offener Forderungen und Verbindlichkeiten
- Vertretung des Nachlasses vor Gericht
- Erstellung von Nachlassverzeichnissen
Nachlassabwicklung
- Ordnungsgemäße Übergabe an die Erben
- Abrechnung der Nachlasspflege
- Rechnungslegung gegenüber dem Gericht
Wann wird eine Nachlasspflege angeordnet?
Das Nachlassgericht ordnet eine Nachlasspflege von Amts wegen an, wenn ein Fürsorgebedürfnis besteht. Typische Situationen:
Der Erbe ist unbekannt
Der Erblasser hatte keine bekannten Verwandten oder es besteht Unklarheit über die Erbfolge.
Erben sind nicht erreichbar
Die Erben leben im Ausland oder sind unbekannt verzogen.
Gefahren für den Nachlass
Der Nachlass droht zu verfallen oder zu verwahrlosen (z.B. ungesicherte Immobilie).
Komplexe Nachlassfälle
Umfangreicher Nachlass mit vielen Beteiligten erfordert professionelle Verwaltung.
Meine Qualifikation
Als zertifizierte Nachlasspflegerin werde ich regelmäßig von Amtsgerichten in der Region bestellt. Ich bringe mit:
- Langjährige Erfahrung in der Nachlassabwicklung
- Fundierte rechtliche Kenntnisse
- Einfühlsamer Umgang mit Angehörigen
- Netzwerk aus Fachanwälten, Gutachtern und Dienstleistern
- Regelmäßige Fortbildungen
So läuft die Beratung ab
In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Nachlasspflege
Gerichtliche Bestellung
Das Nachlassgericht bestellt mich zur Nachlasspflegerin mit definiertem Aufgabenkreis.
Nachlasssicherung
Ich sichere den Nachlass, erstelle ein Bestandsverzeichnis und ordne die Unterlagen.
Erbenermittlung & Verwaltung
Parallel zur Erbensuche verwalte ich den Nachlass und wickle laufende Angelegenheiten ab.
Übergabe an Erben
Nach erfolgreicher Erbenermittlung übergebe ich den Nachlass und lege dem Gericht Rechnung.
Ihre Vorteile
Warum sich professionelle Beratung lohnt
Gerichtlich bestellt
Als vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspflegerin handle ich nach strengen rechtlichen Vorgaben.
Vermögenssicherung
Der Nachlass wird professionell gesichert und vor Verfall oder Verlust geschützt.
Erbenermittlung
Ich recherchiere systematisch, um alle berechtigten Erben zu finden.
Ordnungsgemäße Abwicklung
Verbindlichkeiten werden reguliert, Vermögen rechtssicher übertragen.
Transparente Abrechnung
Alle Tätigkeiten werden dokumentiert und dem Gericht gegenüber abgerechnet.
Entlastung für alle Beteiligten
Angehörige, Behörden und Vermieter haben einen kompetenten Ansprechpartner.
Für wen ist das geeignet?
Für Gerichte, Behörden und Angehörige bei komplexen Nachlassfällen
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Ihre Fragen zur Nachlasspflege
Wer beauftragt einen Nachlasspfleger?
Der Nachlasspfleger wird nicht beauftragt, sondern vom Nachlassgericht von Amts wegen bestellt. Private Aufträge zur Nachlasspflege sind nicht möglich.
Wer trägt die Kosten der Nachlasspflege?
Die Kosten werden aus dem Nachlass bezahlt. Ist der Nachlass mittellos, trägt die Staatskasse die Kosten. Für die (späteren) Erben entstehen keine direkten Kosten.
Wie lange dauert eine Nachlasspflege?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Einfache Fälle können in wenigen Monaten abgeschlossen sein, komplexe Erbenermittlungen können mehrere Jahre dauern.
Was passiert, wenn keine Erben gefunden werden?
Können keine Erben ermittelt werden, erbt letztendlich der Fiskus (das Bundesland). Das Nachlassgericht stellt dann den Nachlass entsprechend fest.
Kann ich als Angehöriger eine Nachlasspflege anregen?
Ja, Sie können beim Nachlassgericht eine Nachlasspflege anregen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben. Das Gericht entscheidet dann über die Anordnung.
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