Nachlasspflege

Nachlasspflege

Professionelle Abwicklung und Verwaltung von Nachlässen.

Was ist Nachlasspflege?

Nachlasspflege ist eine vom Nachlassgericht angeordnete Maßnahme zur Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses. Sie kommt zum Einsatz, wenn:

  • Die Erben unbekannt sind
  • Die Erben noch nicht ermittelt wurden
  • Ein Erbe die Erbschaft noch nicht angenommen hat
  • Erben unbekannt verzogen sind
  • Besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind

Als vom Gericht bestellte Nachlasspflegerin handle ich im Interesse des Nachlasses und der (künftigen) Erben - nicht im Auftrag einzelner Personen.

Meine Aufgaben als Nachlasspflegerin

Nachlasssicherung

  • Sicherung der Wohnung und des Hausrats
  • Bestandsaufnahme des Vermögens
  • Kündigung laufender Verträge
  • Sicherung von Bankkonten und Wertgegenständen

Erbenermittlung

  • Recherche in Standesämtern und Archiven
  • Zusammenarbeit mit Erbenermittlern
  • Kontaktaufnahme mit möglichen Erben
  • Klärung von Erbfolgen

Nachlassverwaltung

  • Verwaltung von Immobilien
  • Regelung offener Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Vertretung des Nachlasses vor Gericht
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen

Nachlassabwicklung

  • Ordnungsgemäße Übergabe an die Erben
  • Abrechnung der Nachlasspflege
  • Rechnungslegung gegenüber dem Gericht

Wann wird eine Nachlasspflege angeordnet?

Das Nachlassgericht ordnet eine Nachlasspflege von Amts wegen an, wenn ein Fürsorgebedürfnis besteht. Typische Situationen:

Der Erbe ist unbekannt

Der Erblasser hatte keine bekannten Verwandten oder es besteht Unklarheit über die Erbfolge.

Erben sind nicht erreichbar

Die Erben leben im Ausland oder sind unbekannt verzogen.

Gefahren für den Nachlass

Der Nachlass droht zu verfallen oder zu verwahrlosen (z.B. ungesicherte Immobilie).

Komplexe Nachlassfälle

Umfangreicher Nachlass mit vielen Beteiligten erfordert professionelle Verwaltung.

Meine Qualifikation

Als zertifizierte Nachlasspflegerin werde ich regelmäßig von Amtsgerichten in der Region bestellt. Ich bringe mit:

  • Langjährige Erfahrung in der Nachlassabwicklung
  • Fundierte rechtliche Kenntnisse
  • Einfühlsamer Umgang mit Angehörigen
  • Netzwerk aus Fachanwälten, Gutachtern und Dienstleistern
  • Regelmäßige Fortbildungen

So läuft die Beratung ab

In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Nachlasspflege

1

Gerichtliche Bestellung

Das Nachlassgericht bestellt mich zur Nachlasspflegerin mit definiertem Aufgabenkreis.

2

Nachlasssicherung

Ich sichere den Nachlass, erstelle ein Bestandsverzeichnis und ordne die Unterlagen.

3

Erbenermittlung & Verwaltung

Parallel zur Erbensuche verwalte ich den Nachlass und wickle laufende Angelegenheiten ab.

4

Übergabe an Erben

Nach erfolgreicher Erbenermittlung übergebe ich den Nachlass und lege dem Gericht Rechnung.

Ihre Vorteile

Warum sich professionelle Beratung lohnt

Gerichtlich bestellt

Als vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspflegerin handle ich nach strengen rechtlichen Vorgaben.

Vermögenssicherung

Der Nachlass wird professionell gesichert und vor Verfall oder Verlust geschützt.

Erbenermittlung

Ich recherchiere systematisch, um alle berechtigten Erben zu finden.

Ordnungsgemäße Abwicklung

Verbindlichkeiten werden reguliert, Vermögen rechtssicher übertragen.

Transparente Abrechnung

Alle Tätigkeiten werden dokumentiert und dem Gericht gegenüber abgerechnet.

Entlastung für alle Beteiligten

Angehörige, Behörden und Vermieter haben einen kompetenten Ansprechpartner.

Für wen ist das geeignet?

Für Gerichte, Behörden und Angehörige bei komplexen Nachlassfällen

Nachlassgerichte, die einen Nachlasspfleger bestellen
Vermieter mit verstorbenen Mietern ohne bekannte Erben
Behörden bei ungeklärten Nachlassfällen
Banken und Versicherungen mit herrenlosen Guthaben
Angehörige bei komplexen Erbsituationen
Pflegeeinrichtungen bei verstorbenen Bewohnern

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre Fragen zur Nachlasspflege

Wer beauftragt einen Nachlasspfleger?

Der Nachlasspfleger wird nicht beauftragt, sondern vom Nachlassgericht von Amts wegen bestellt. Private Aufträge zur Nachlasspflege sind nicht möglich.

Wer trägt die Kosten der Nachlasspflege?

Die Kosten werden aus dem Nachlass bezahlt. Ist der Nachlass mittellos, trägt die Staatskasse die Kosten. Für die (späteren) Erben entstehen keine direkten Kosten.

Wie lange dauert eine Nachlasspflege?

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Einfache Fälle können in wenigen Monaten abgeschlossen sein, komplexe Erbenermittlungen können mehrere Jahre dauern.

Was passiert, wenn keine Erben gefunden werden?

Können keine Erben ermittelt werden, erbt letztendlich der Fiskus (das Bundesland). Das Nachlassgericht stellt dann den Nachlass entsprechend fest.

Kann ich als Angehöriger eine Nachlasspflege anregen?

Ja, Sie können beim Nachlassgericht eine Nachlasspflege anregen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben. Das Gericht entscheidet dann über die Anordnung.

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