Patientenverfügung

Patientenverfügung

Legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist Ihre schriftliche Willenserklärung für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen - insbesondere bei schwerer Krankheit, im Sterbeprozess oder bei dauerhafter Bewusstlosigkeit.

Seit 2009 ist die Patientenverfügung in Deutschland gesetzlich geregelt (§ 1827 BGB) und für Ärzte rechtlich bindend.

Warum ist eine Patientenverfügung unverzichtbar?

Nur etwa 25% der Deutschen haben eine Patientenverfügung. Dabei sind die Konsequenzen ohne dieses Dokument erheblich:

  • Ärzte müssen im Zweifelsfall lebenserhaltende Maßnahmen einleiten
  • Angehörige stehen vor schwierigen Entscheidungen ohne klare Vorgaben
  • Ihr tatsächlicher Wille bleibt möglicherweise unberücksichtigt

Mit einer Patientenverfügung:

  • Bestimmen Sie selbst über Ihre medizinische Behandlung
  • Entlasten Sie Ihre Angehörigen von belastenden Entscheidungen
  • Geben Sie Ärzten rechtliche Sicherheit für ihr Handeln
  • Wahren Sie Ihre Würde auch in schwierigen Situationen

Welche Situationen sollten geregelt werden?

Eine wirksame Patientenverfügung sollte möglichst konkret auf verschiedene Szenarien eingehen:

Sterbeprozess

  • Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen
  • Wunsch nach Schmerzlinderung (Palliativmedizin)
  • Einstellung künstlicher Ernährung

Dauerhafter Bewusstseinsverlust

  • Koma oder Wachkoma
  • Schwere Hirnschädigung
  • Keine Aussicht auf Besserung

Fortgeschrittene Demenz

  • Schwere Demenzerkrankung
  • Keine Möglichkeit zur Kommunikation
  • Behandlungswünsche in diesem Stadium

Konkrete Maßnahmen

  • Künstliche Beatmung
  • Dialyse
  • Wiederbelebung
  • Künstliche Ernährung
  • Bluttransfusionen

Warum professionelle Beratung wichtig ist

Viele Patientenverfügungen aus dem Internet sind zu allgemein formuliert und im Ernstfall nicht anwendbar. Typische Probleme:

  • Unklare Formulierungen: "Ich möchte nicht unnötig leiden" - was bedeutet das konkret?
  • Fehlende Situationsbeschreibungen: Die Verfügung greift nicht für die aktuelle Situation
  • Veraltete Angaben: Medizinische Entwicklungen wurden nicht berücksichtigt

In der Beratung stellen wir sicher, dass Ihre Patientenverfügung:

  • Konkret auf Ihre Wertevorstellungen zugeschnitten ist
  • Medizinisch präzise formuliert ist
  • Alle relevanten Situationen abdeckt
  • Rechtlich wirksam ist

So läuft die Beratung ab

In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Patientenverfügung

1

Persönliches Gespräch

Wir sprechen über Ihre Werte, Ängste und Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung.

2

Medizinische Szenarien

Ich erkläre verständlich verschiedene medizinische Situationen und Behandlungsmöglichkeiten.

3

Individuelle Formulierung

Ihre Patientenverfügung wird konkret und medizinisch präzise nach Ihren Wünschen erstellt.

4

Empfehlungen zur Aufbewahrung

Sie erhalten Hinweise, wie Sie sicherstellen, dass die Verfügung im Ernstfall gefunden wird.

Ihre Vorteile

Warum sich professionelle Beratung lohnt

Medizinische Selbstbestimmung

Sie entscheiden, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen - nicht andere.

Angehörige entlasten

Ihre Familie muss keine belastenden Entscheidungen treffen, weil Ihr Wille klar dokumentiert ist.

Rechtssicherheit für Ärzte

Mediziner können auf Grundlage Ihrer verbindlichen Verfügung handeln.

Individuelle Werteberücksichtigung

Religiöse, ethische oder persönliche Überzeugungen werden in die Verfügung einbezogen.

Würdevolles Lebensende

Sie bestimmen selbst, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten.

Kombinierbar mit Vorsorgevollmacht

Ihre Vertrauensperson kann die Einhaltung Ihrer Wünsche durchsetzen.

Für wen ist das geeignet?

Für jeden, der selbstbestimmt über seine medizinische Versorgung entscheiden möchte

Alle Erwachsenen, die über ihre medizinische Versorgung selbst bestimmen wollen
Menschen mit chronischen Erkrankungen
Personen mit bestimmten religiösen oder ethischen Überzeugungen
Eltern, die ihre Familie entlasten möchten
Menschen nach schweren Krankheiten oder Operationen
Senioren, die für die Zukunft vorsorgen

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre Fragen zur Patientenverfügung

Ist eine Patientenverfügung für Ärzte verbindlich?

Ja, seit 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich verbindlich. Ärzte müssen Ihrem festgelegten Willen folgen, wenn die beschriebene Situation eintritt und die Verfügung auf diese Situation zutrifft.

Muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Nein, eine eigenhändig unterschriebene Patientenverfügung ist rechtswirksam. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber die Akzeptanz erhöhen.

Wie oft sollte ich meine Patientenverfügung aktualisieren?

Empfehlenswert ist eine Überprüfung alle 2 Jahre oder bei Änderungen Ihrer Lebenssituation, Gesundheit oder Einstellung. Eine erneute Unterschrift mit aktuellem Datum zeigt, dass die Verfügung Ihrem aktuellen Willen entspricht.

Brauche ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?

Ja, das ist sehr empfehlenswert. Die Patientenverfügung legt Ihre Wünsche fest, aber eine bevollmächtigte Person kann diese im Gespräch mit Ärzten durchsetzen und auf unvorhergesehene Situationen reagieren.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte und ggf. ein gerichtlich bestellter Betreuer Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln. Im Zweifel werden lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt.

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