
Betreuungsverfügung
Bestimmen Sie, wer im Betreuungsfall für Sie eingesetzt werden soll.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, mit dem Sie festlegen, wen das Betreuungsgericht als Ihren rechtlichen Betreuer bestellen soll, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Anders als bei der Vorsorgevollmacht entscheidet bei einer Betreuungsverfügung immer noch das Gericht - aber es muss Ihre Wünsche berücksichtigen.
Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht
| Aspekt | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | |--------|-------------------|---------------------| | Wirkung | Sofort, ohne Gericht | Nur bei gerichtlicher Betreuung | | Kontrolle | Keine staatliche Kontrolle | Gericht überwacht den Betreuer | | Flexibilität | Vollmacht kann umfassend sein | Betreuer nur für definierte Bereiche | | Sicherheit | Missbrauchsrisiko möglich | Gerichtliche Kontrolle |
Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?
Als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht
Auch wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, kann es Situationen geben, in denen dennoch ein Betreuer bestellt wird:
- Die Vollmacht deckt nicht alle Bereiche ab
- Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bei Vollmachtserteilung
- Die bevollmächtigte Person kann oder will die Aufgabe nicht übernehmen
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht möchten
Manche Menschen wünschen sich bewusst die gerichtliche Kontrolle eines Betreuers. In diesem Fall regelt die Betreuungsverfügung, wer als Betreuer eingesetzt werden soll.
Um Personen auszuschließen
Sie können festlegen, wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll.
Was Sie in der Betreuungsverfügung regeln können
Wunschbetreuer benennen
- Bestimmte Person als Betreuer vorschlagen
- Ersatzbetreuer für den Verhinderungsfall
- Auch Vereine oder Berufsbetreuer möglich
Personen ausschließen
- Festlegen, wer nicht Betreuer werden soll
- Begründung ist nicht erforderlich
Wünsche für die Betreuung
- Wie möchten Sie betreut werden?
- Wo möchten Sie leben?
- Welche Werte sind Ihnen wichtig?
Kombination mit anderen Dokumenten
Eine Betreuungsverfügung ist besonders wirksam in Kombination mit:
- Vorsorgevollmacht: Falls die Vollmacht nicht greift
- Patientenverfügung: Für medizinische Entscheidungen
- Sorgerechtsverfügung: Wenn Sie minderjährige Kinder haben
So läuft die Beratung ab
In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Betreuungsverfügung
Beratungsgespräch
Wir besprechen Ihre Situation und klären, ob eine Betreuungsverfügung für Sie sinnvoll ist.
Wünsche erfassen
Gemeinsam halten wir fest, wen Sie als Betreuer wünschen und welche Vorgaben Sie haben.
Dokument erstellen
Ich formuliere Ihre Betreuungsverfügung klar und rechtssicher.
Sichere Aufbewahrung
Sie erhalten Hinweise zur Aufbewahrung und optionalen Registrierung beim Vorsorgeregister.
Ihre Vorteile
Warum sich professionelle Beratung lohnt
Wunschbetreuer bestimmen
Das Gericht muss Ihren Vorschlag berücksichtigen, wenn er dem Wohl entspricht.
Personen ausschließen
Legen Sie fest, wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll.
Sicherheitsnetz zur Vollmacht
Falls die Vorsorgevollmacht nicht greift, haben Sie trotzdem vorgesorgt.
Persönliche Wünsche dokumentieren
Beschreiben Sie, wie Sie im Betreuungsfall behandelt werden möchten.
Gerichtliche Kontrolle gewünscht
Wenn Sie die Kontrolle durch das Betreuungsgericht bevorzugen.
Flexibel anpassbar
Die Betreuungsverfügung können Sie jederzeit ändern oder widerrufen.
Für wen ist das geeignet?
Für alle, die auch für den Fall einer gerichtlichen Betreuung vorsorgen möchten
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Ihre Fragen zur Betreuungsverfügung
Muss das Gericht meinen Wunschbetreuer einsetzen?
Das Gericht muss Ihren Vorschlag berücksichtigen, wenn er nicht Ihrem Wohl widerspricht. Es gibt aber keine Garantie - im Zweifel entscheidet das Gericht nach eigenem Ermessen.
Brauche ich eine Betreuungsverfügung, wenn ich eine Vorsorgevollmacht habe?
Eine Vorsorgevollmacht ist in der Regel ausreichend. Die Betreuungsverfügung ist jedoch ein sinnvolles Sicherheitsnetz für Fälle, in denen die Vollmacht nicht anerkannt wird oder der Bevollmächtigte ausfällt.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuer und Bevollmächtigtem?
Ein Bevollmächtigter handelt auf Basis Ihrer Vollmacht ohne gerichtliche Kontrolle. Ein Betreuer wird vom Gericht bestellt und überwacht. Der Betreuer muss regelmäßig Bericht erstatten.
Kann ich mich selbst zum Betreuer vorschlagen?
Nein, ein Betreuer wird bestellt, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie können aber festlegen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll.
Muss die Betreuungsverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein, eine eigenhändig unterschriebene Betreuungsverfügung ist ausreichend. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
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